Satzung | nextgov IT - Anwendergemeinschaft e. V.
- § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „nextgov iT – Anwender-Gemeinschaft e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Hemer und ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Verein wurde am 25.06.2024 errichtet.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- § 2 Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins
- Zweck des Vereins ist es, die Interessen seiner Mitglieder als Anwender von Portalen und Bürger-Onlinediensten für Verwaltungsdienstleistungen in der nextgov iT zu fördern, zu bündeln und zu vertreten.
- Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
- Vorschläge zu Verbesserung und Fortentwicklung der Portal- und Bürger-Onlinelösungen der nextgov iT
- die Entsendung eines Mitgliedes des Vorstandes gemäß §6 (1) a. und b. in die Gesellschafterversammlung der nextgov iT GmbH
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachsymposien
- unterstützende Beratung des Herstellers zu organisatorischen, rechtlichen und technischen Fragen
- § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied können alle kommunalen und staatlichen Einrichtungen werden, die den Vereinszielen entsprechen.
- Beitritt durch schriftliche Erklärung; Entscheidung durch den Vorstand.
- Beitragspflicht besteht grundsätzlich; Beitragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
- § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
- durch freiwilligen Austritt
- durch Ausschluss
- Kündigung zum Jahresende mit 3 Monaten Frist schriftlich an den Vorstand.
- Ausschluss aus wichtigem Grund, Entscheidung durch den Vorstand nach Anhörung, ggf. Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet:
- § 5 Organe des Vereins
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- § 6 Der Vorstand, Amtsdauer und Beschlussfassung
- Besteht aus:
- ein Vorsitzender / eine Vorsitzende
- zwei stellvertretende Vorsitzende
- Vorstand führt laufende Geschäfte, Vorsitzende vertreten einzeln.
- Vorschlagsrechte:
- Vorsitzende:r: Südwestfalen-IT
- 1. Stellvertretung: regio iT
- 2. Stellvertretung: Mitgliederversammlung
- Ersatzwahl durch Vorstand bei vorzeitigem Ausscheiden.
- Beschlussfassung per Mehrheit, auch elektronisch möglich.
- Aufgaben:
- Wirtschaftsplan
- Jahresrechnung
- Geschäftsführung
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Besteht aus:
- § 7 Die Mitgliederversammlung
- Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
- Zuständig für:
- Jahresbericht und Entlastung
- Beitragsfestsetzung
- Arbeitsplan
- Wirtschaftsplan
- Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Satzungsänderung / Auflösung
- § 8 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
- Mindestens jährlich im letzten Quartal.
- Einladung per E-Mail, 4 Wochen Frist.
- Versammlung kann virtuell oder in Präsenz stattfinden.
- Außerordentliche Versammlung bei Vereinsinteresse oder auf Antrag von 1/3 der Mitglieder.
- § 9 Vorschriften für die Mitgliederversammlung
- Leitung durch Vorsitz oder anderes Vorstandsmitglied.
- Wahl eines Schriftführers, Protokoll mit bestimmten Inhalten erforderlich.
- Unabhängig von Teilnehmerzahl beschlussfähig.
- Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderung ¾, Auflösung ⅘ Mehrheit.
- § 10 Auflösung des Vereins
- Auflösung nur mit Mehrheit gemäß § 9 Abs. 4 möglich. Vermögen fällt an nextgov iT GmbH.