Satzung | nextgov IT - Anwendergemeinschaft e. V.

  1. § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
    1. Der Verein führt den Namen „nextgov iT – Anwender-Gemeinschaft e.V.“.
    2. Der Verein hat seinen Sitz in Hemer und ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Verein wurde am 25.06.2024 errichtet.
    3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. § 2 Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins
    1. Zweck des Vereins ist es, die Interessen seiner Mitglieder als Anwender von Portalen und Bürger-Onlinediensten für Verwaltungsdienstleistungen in der nextgov iT zu fördern, zu bündeln und zu vertreten.
    2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
      1. Vorschläge zu Verbesserung und Fortentwicklung der Portal- und Bürger-Onlinelösungen der nextgov iT
      2. die Entsendung eines Mitgliedes des Vorstandes gemäß §6 (1) a. und b. in die Gesellschafterversammlung der nextgov iT GmbH
      3. die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachsymposien
      4. unterstützende Beratung des Herstellers zu organisatorischen, rechtlichen und technischen Fragen
  3. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
    1. Mitglied können alle kommunalen und staatlichen Einrichtungen werden, die den Vereinszielen entsprechen.
    2. Beitritt durch schriftliche Erklärung; Entscheidung durch den Vorstand.
    3. Beitragspflicht besteht grundsätzlich; Beitragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
  4. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft endet:
      1. durch freiwilligen Austritt
      2. durch Ausschluss
    2. Kündigung zum Jahresende mit 3 Monaten Frist schriftlich an den Vorstand.
    3. Ausschluss aus wichtigem Grund, Entscheidung durch den Vorstand nach Anhörung, ggf. Mitgliederversammlung.
  5. § 5 Organe des Vereins
    1. der Vorstand
    2. die Mitgliederversammlung
  6. § 6 Der Vorstand, Amtsdauer und Beschlussfassung
    1. Besteht aus:
      1. ein Vorsitzender / eine Vorsitzende
      2. zwei stellvertretende Vorsitzende
      Bis zu 5 Beisitzende und ein Kassenwart können gewählt werden.
    2. Vorstand führt laufende Geschäfte, Vorsitzende vertreten einzeln.
    3. Vorschlagsrechte:
      1. Vorsitzende:r: Südwestfalen-IT
      2. 1. Stellvertretung: regio iT
      3. 2. Stellvertretung: Mitgliederversammlung
    4. Ersatzwahl durch Vorstand bei vorzeitigem Ausscheiden.
    5. Beschlussfassung per Mehrheit, auch elektronisch möglich.
    6. Aufgaben:
      1. Wirtschaftsplan
      2. Jahresrechnung
      3. Geschäftsführung
      4. Einberufung der Mitgliederversammlung
  7. § 7 Die Mitgliederversammlung
    1. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
    2. Zuständig für:
      1. Jahresbericht und Entlastung
      2. Beitragsfestsetzung
      3. Arbeitsplan
      4. Wirtschaftsplan
      5. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
      6. Satzungsänderung / Auflösung
  8. § 8 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
    1. Mindestens jährlich im letzten Quartal.
    2. Einladung per E-Mail, 4 Wochen Frist.
    3. Versammlung kann virtuell oder in Präsenz stattfinden.
    4. Außerordentliche Versammlung bei Vereinsinteresse oder auf Antrag von 1/3 der Mitglieder.
  9. § 9 Vorschriften für die Mitgliederversammlung
    1. Leitung durch Vorsitz oder anderes Vorstandsmitglied.
    2. Wahl eines Schriftführers, Protokoll mit bestimmten Inhalten erforderlich.
    3. Unabhängig von Teilnehmerzahl beschlussfähig.
    4. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderung ¾, Auflösung ⅘ Mehrheit.
  10. § 10 Auflösung des Vereins
    1. Auflösung nur mit Mehrheit gemäß § 9 Abs. 4 möglich. Vermögen fällt an nextgov iT GmbH.
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 25.06.2024 verabschiedet.

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